Das Objekt
QNG-Neubau nahe Ditzum – moderne Doppelhaushälfte mit Gestaltungsspielraum
In ruhiger Lage von Pogum entstehen insgesamt vier moderne Doppelhaushälften mit jeweils ca. 100 m² Wohnfläche. Das Neubauprojekt verbindet eine familiengerechte Raumaufteilung, zeitgemäßen Wohnkomfort und nachhaltiges, energieeffizientes Bauen nach QNG-Standard.
Im Erdgeschoss befinden sich eine Diele, ein Hauswirtschaftsraum, ein Duschbad sowie der offen gestaltete Wohn- und Essbereich. Im Obergeschoss stehen zwei Schlafzimmer, ein zusätzliches Büro- bzw. Gästezimmer und ein weiteres Badezimmer mit Dusche zur Verfügung.
Mitgestalten statt nur übernehmen:
In der aktuellen Planungs- und Bauphase besteht – abhängig vom Baufortschritt, der technischen Umsetzbarkeit und der Zustimmung des Bauträgers – noch die Möglichkeit, Einfluss auf den Grundriss zu nehmen und die Raumaufteilung an persönliche Wünsche anzupassen. Sonderwünsche können mit Mehrkosten verbunden sein.
Nachhaltige und moderne Ausstattung:
Das Gebäude wird nach dem Standard des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) geplant und errichtet. Vorgesehen sind eine moderne Luft-Wasser-Wärmepumpe, Fußbodenheizung, dreifach verglaste Kunststofffenster, elektrische Rollläden, ein Glasfaseranschluss sowie moderne Bodenbeläge aus Fliesen und Vinyl. Die Übergabe erfolgt schlüsselfertig. Maßgeblich sind die finale Bau- und Leistungsbeschreibung sowie der abschließende QNG-Nachweis.
Interessant für Kapitalanleger:
Bei Vorliegen sämtlicher persönlicher und objektbezogener Voraussetzungen kann für eine dauerhaft entgeltlich zu Wohnzwecken vermietete Neubauimmobilie möglicherweise die Sonderabschreibung nach § 7b EStG genutzt werden. Diese kann zusätzlich zur regulären Gebäudeabschreibung im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung und in den drei Folgejahren bis zu 5 % jährlich betragen. Die tatsächliche steuerliche Anerkennung ist vom Einzelfall abhängig und sollte vor dem Erwerb mit einer Steuerberatung geprüft werden. Eine Nutzung zur vorübergehenden Beherbergung bzw. Ferienvermietung erfüllt die Voraussetzungen dieser Sonderabschreibung nicht.
Durch die naturnahe Lage und die unmittelbare Nähe zum beliebten Fischerdorf Ditzum ist die Immobilie sowohl als dauerhafter Wohnsitz als auch als Zweitwohnsitz oder Ferienimmobilie interessant. Eine Ferienvermietung ist unabhängig von der steuerlichen Sonderabschreibung und vorbehaltlich der jeweils geltenden öffentlich-rechtlichen Anforderungen und Genehmigungen zu prüfen.
Der Kaufpreis beträgt 329.000 € je Doppelhaushälfte. Die Fertigstellung ist für August 2027 vorgesehen.
Objektdaten
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Objektnummer
361
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Objektart
Doppelhaushälfte
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Ort
Jemgum / Pogum
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Baujahr
2027
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Zustand
Erstbezug
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Verfügbar ab
August 2027
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Distanz zur Autobahn
16.57 km
Zimmer
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Zimmer
4
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Schlafzimmer
2
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Badezimmer
2
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Terrassen
1
Flächen
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Grundstücksfläche
ca. 350 m²
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Wohnfläche
ca. 100 m²
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Nutzfläche
ca. 10 m²
Preise
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Kaufpreis
329.000 €
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Außenprovision
2,97% inkl. MwSt.
Energieausweis
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Ein Energieausweis ist für diese Immobilie nicht erforderlich.
Sonstige Informationen
Eckdaten je Doppelhaushälfte
Ca. 100 m² Wohnfläche
4 Zimmer
2 Schlafzimmer
1 Büro-/Gästezimmer
Offener Wohn- und Essbereich
2 Badezimmer mit Dusche, jeweils eines im Erd- und Obergeschoss
Hauswirtschaftsraum und Diele
Grundriss derzeit nach Abstimmung und technischer Machbarkeit noch beeinflussbar
Nachhaltige Bauweise nach QNG-Standard
Luft-Wasser-Wärmepumpe
Fußbodenheizung
Dreifach verglaste Kunststofffenster
Elektrische Rollläden
Glasfaseranschluss
Fliesen- und Vinylböden
Schlüsselfertige Übergabe nach Bau- und Leistungsbeschreibung
Kaufpreis: 329.000 €
Geplante Fertigstellung: August 2027
Ruhige Lage in Pogum nahe Ditzum
Als dauerhafter Wohnsitz, Zweitwohnsitz oder Ferienimmobilie interessant
Steuerlicher Hinweis:
Bei dauerhafter entgeltlicher Wohnraumvermietung kann bei Erfüllung sämtlicher gesetzlicher Voraussetzungen möglicherweise die Sonderabschreibung nach § 7b EStG in Betracht kommen. Die steuerliche Behandlung ist individuell durch eine Steuerberatung zu prüfen. Eine Ferienvermietung bzw. vorübergehende Beherbergung ist hierfür nicht begünstigt.
Eine Nutzung als Ferienimmobilie oder zur Ferienvermietung ist gesondert und unter Beachtung der geltenden öffentlich-rechtlichen Vorgaben sowie gegebenenfalls erforderlicher Genehmigungen zu prüfen.
Bei der Darstellung handelt es sich um eine Visualisierung. Abweichungen in der tatsächlichen Ausführung bleiben vorbehalten.
Christian van Hoorn
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