Das Objekt
QNG-Neubau nahe Ditzum – Gesamtpaket aus vier modernen Doppelhaushälften
In ruhiger Lage von Pogum entstehen insgesamt vier moderne Doppelhaushälften mit jeweils ca. 100 m² Wohnfläche. Das Neubauprojekt verbindet eine familiengerechte Raumaufteilung, zeitgemäßen Wohnkomfort und nachhaltiges, energieeffizientes Bauen nach QNG-Standard.
Im Erdgeschoss befinden sich je Doppelhaushälfte eine Diele, ein Hauswirtschaftsraum, ein Duschbad sowie der offen gestaltete Wohn- und Essbereich. Im Obergeschoss stehen jeweils zwei Schlafzimmer, ein zusätzliches Büro- bzw. Gästezimmer und ein weiteres Badezimmer mit Dusche zur Verfügung.
Mitgestalten statt nur übernehmen:
In der aktuellen Planungs- und Bauphase besteht – abhängig vom Baufortschritt, der technischen Umsetzbarkeit und der Zustimmung des Bauträgers – noch die Möglichkeit, Einfluss auf die Grundrisse zu nehmen und die Raumaufteilungen an persönliche Wünsche anzupassen. Sonderwünsche können mit Mehrkosten verbunden sein.
Nachhaltige und moderne Ausstattung:
Die Gebäude werden nach dem Standard des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) geplant und errichtet. Vorgesehen sind moderne Luft-Wasser-Wärmepumpen, Fußbodenheizung, dreifach verglaste Kunststofffenster, elektrische Rollläden, Glasfaseranschlüsse sowie moderne Bodenbeläge aus Fliesen und Vinyl. Die Übergabe erfolgt schlüsselfertig. Maßgeblich sind die finale Bau- und Leistungsbeschreibung sowie der abschließende QNG-Nachweis.
Interessant für Kapitalanleger:
Bei Vorliegen sämtlicher persönlicher und objektbezogener Voraussetzungen kann für dauerhaft entgeltlich zu Wohnzwecken vermietete Neubauimmobilien möglicherweise die Sonderabschreibung nach § 7b EStG genutzt werden. Diese kann zusätzlich zur regulären Gebäudeabschreibung im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung und in den drei Folgejahren bis zu 5 % jährlich betragen. Die tatsächliche steuerliche Anerkennung ist vom Einzelfall abhängig und sollte vor dem Erwerb mit einer Steuerberatung geprüft werden. Eine Nutzung zur vorübergehenden Beherbergung bzw. Ferienvermietung erfüllt die Voraussetzungen dieser Sonderabschreibung nicht.
Durch die naturnahe Lage und die unmittelbare Nähe zum beliebten Fischerdorf Ditzum ist das Gesamtpaket sowohl für die langfristige Vermietung als auch für andere Nutzungskonzepte interessant. Eine Ferienvermietung ist unabhängig von der steuerlichen Sonderabschreibung und vorbehaltlich der jeweils geltenden öffentlich-rechtlichen Anforderungen und Genehmigungen zu prüfen.
Der Kaufpreis für das Gesamtpaket aus vier Doppelhaushälften beträgt 1.250.000 €. Die Fertigstellung ist für August 2027 vorgesehen.
Objektdaten
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Objektnummer
369
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Objektart
Doppelhaushälfte
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Ort
Jemgum / Pogum
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Baujahr
2027
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Zustand
Erstbezug
Zimmer
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Zimmer
16
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Terrassen
4
Flächen
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Grundstücksfläche
ca. 1.354 m²
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Wohnfläche
ca. 400 m²
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Nutzfläche
ca. 40 m²
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Vermietbare Fläche
ca. 400 m²
Preise
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Kaufpreis
1.250.000 €
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Außenprovision
5,95% inkl. MwSt.
Energieausweis
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Ein Energieausweis ist für diese Immobilie nicht erforderlich.
Sonstige Informationen
Eckdaten Gesamtpaket
4 Doppelhaushälften
Ca. 400 m² Wohnfläche gesamt
16 Zimmer gesamt
Je Doppelhaushälfte ca. 100 m² Wohnfläche und 4 Zimmer
Je Einheit 2 Schlafzimmer
Je Einheit 1 Büro-/Gästezimmer
Je Einheit offener Wohn- und Essbereich
Je Einheit 2 Badezimmer mit Dusche, jeweils eines im Erd- und Obergeschoss
Hauswirtschaftsraum und Diele je Einheit
Grundrisse derzeit nach Abstimmung und technischer Machbarkeit noch beeinflussbar
Nachhaltige Bauweise nach QNG-Standard
Luft-Wasser-Wärmepumpen
Fußbodenheizung
Dreifach verglaste Kunststofffenster
Elektrische Rollläden
Glasfaseranschlüsse
Fliesen- und Vinylböden
Schlüsselfertige Übergabe nach Bau- und Leistungsbeschreibung
Gesamtkaufpreis: 1.250.000 €
Geplante Fertigstellung: August 2027
Ruhige Lage in Pogum nahe Ditzum
Steuerlicher Hinweis:
Bei dauerhafter entgeltlicher Wohnraumvermietung kann bei Erfüllung sämtlicher gesetzlicher Voraussetzungen möglicherweise die Sonderabschreibung nach § 7b EStG in Betracht kommen. Die steuerliche Behandlung ist individuell durch eine Steuerberatung zu prüfen. Eine Ferienvermietung bzw. vorübergehende Beherbergung ist hierfür nicht begünstigt.
Eine Nutzung als Ferienimmobilie oder zur Ferienvermietung ist gesondert und unter Beachtung der geltenden öffentlich-rechtlichen Vorgaben sowie gegebenenfalls erforderlicher Genehmigungen zu prüfen.
Bei der Darstellung handelt es sich um eine Visualisierung. Abweichungen in der tatsächlichen Ausführung bleiben vorbehalten.
Christian van Hoorn
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