Das Objekt
621 m² Baugrundstück mit Entwicklungspotenzial in Weener
Zum Verkauf steht ein 621 m² großes Grundstück in Weener. Auf dem Grundstück befindet sich ein Bestandsgebäude, das im Rahmen der Vermarktung als Abrissobjekt betrachtet wird. Im Mittelpunkt des Angebots stehen daher das Grundstück und die Möglichkeiten einer künftigen wohnbaulichen Nutzung.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Weener (1802). Festgesetzt sind ein Allgemeines Wohngebiet (WA), eine Grundflächenzahl von 0,3, eine Geschossflächenzahl von 0,6, bis zu zwei Vollgeschosse sowie eine offene Bauweise. Damit bestehen grundsätzlich Möglichkeiten für eine Neubebauung innerhalb der planungsrechtlichen Vorgaben.
Eine Bauvoranfrage wurde bislang nicht gestellt. Art und Umfang eines konkreten Vorhabens – insbesondere die Zahl möglicher Wohneinheiten – sind daher vorab mit der zuständigen Behörde abzustimmen. Die Bestandsbebauung und deren Abriss sind bei der Projektplanung und Kalkulation zu berücksichtigen.
Das Grundstück richtet sich speziell an private Bauherren, Investoren, Bauträger und Projektentwickler, die ein eigenes Wohnbaukonzept entwickeln möchten.
Objektdaten
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Objektnummer
325
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Objektart
Wohngrundstück
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Ort
Weener
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Distanz zur Autobahn
4.68 km
Flächen
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Grundstücksfläche
ca. 621 m²
Preise
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Kaufpreis
109.000 €
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Außenprovision
5,95% inkl. MwSt.
Energieausweis
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Ein Energieausweis ist für diese Immobilie nicht erforderlich.
Sonstige Informationen
Grundstücksfläche: 621 m²
Bestand: vorhandenes Gebäude, im Rahmen der Vermarktung als Abrissobjekt eingeordnet
Planungsrecht: Bebauungsplan Weener (1802)
Festsetzungen: Allgemeines Wohngebiet (WA), GRZ 0,3, GFZ 0,6, bis zu zwei Vollgeschosse, offene Bauweise
Erschließung: laut vorliegenden Objektdaten erschlossen
Bauvoranfrage: bislang nicht gestellt
Hinweis zur Bebauung: Die konkrete Bebaubarkeit, die Zahl möglicher Wohneinheiten und sämtliche Genehmigungsvoraussetzungen sind vom Käufer mit der zuständigen Behörde zu klären.
Abriss und Grundstück: Abrisskosten sind vom Käufer in der eigenen Kalkulation zu berücksichtigen.
Energieausweis: Für die Vermarktung als Grundstück mit Abrissobjekt besteht keine Energieausweispflicht.
Christian van Hoorn
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